STADT BAD WÖRISHOFEN
Panoramabild von Bad Wörishofen, mit Kloster und Kirche im Blick, Bäume und blauer Himmel
Bundestagswahl 2025: Briefwähler brauchen Geduld - Vor dem 10. Februar gibt es aus rechtlichen Gründen keine Stimmzettel

Der Wahltermin zur Bundestagswahl am 23. Februar ist mittlerweile allseits bekannt. Briefwähler müssen sich allerdings in Geduld üben. Zwar werden demnächst die Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt. Das heißt aber noch lange nicht, dass sofort gewählt werden kann. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Bad Wörishofen hin.

Der Grund ist bei der Bundeswahlleiterin zu finden: Da die Vorbereitungsfristen zur Bundestagswahl extrem kurz sind, wird es in Berlin noch bis Anfang Februar dauern, bis die Prüfung der Kandidatenlisten abgeschlossen ist. Erst dann können die Stimmzettel in Druck gehen und erst wenn diese den Kommunen vorliegen, geht es richtig los.

⚠️ Wer also die Wahlbenachrichtigung nutzt, Briefwahl zu beantragen, wird bis in den Februar hinein auf die Wahlunterlagen samt Stimmzettel warten müssen. ⚠️

Briefwahl kann beantragt werden, indem der QR-Code mit dem Smartphone gescannt wird oder der Briefwahlantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben in den Rathausbriefkasten geworfen wird. Wenn möglich sollte aufgrund der diesmal sehr kurzen Briefwahlzeit von nur knapp zwei Wochen jedoch die klassische Möglichkeit der Wahl am 23. Februar im Wahllokal genutzt werden. Die Empfehlung lautet also: Gehen Sie am Wahlsonntag persönlich wählen und verzichten Sie nach Möglichkeit auf die Briefwahl.

Auch vor Ort im Rathaus kann die Ausgabe der Wahlunterlagen erst erfolgen, wenn die Stimmzettel gedruckt vorliegen. Eine Abholung der Briefwahlunterlagen ist nach jetzigem Stand also frühestens ab dem 10. Februar möglich.

Tipp: Wer im Februar beispielsweise verreist und nicht zuhause ist, wenn die Briefwahlunterlagen zwischen dem 10. Februar und dem Wahlsonntag zugesandt werden können, kann den Stimmzettel samt Wahlunterlagen im Rathaus bekommen und gleich vor Ort abstimmen. Dies ist wie ausgeführt jedoch ebenfalls frühestens erst ab dem 10. Februar möglich.

Einwohnerstatistik der Stadt Bad Wörishofen (Stand: 31.12.2024)
Informationen der Stadtwerke Bad Wörishofen

🔌 Die Stadtwerke Bad Wörishofen haben ihre Kunden trotz der extremen Preisschwankungen während der Energiekrise und der damit verbundenen Unsicherheiten sicher und zu fairen Konditionen versorgt.
Nach der Preissenkung Anfang 2024 senken die Stadtwerke Bad Wörishofen erneut ihre Strompreise in der Grundversorgung und bei dem Sonderprodukt „Ökostrom RE“ zum 01.01.2025 um 2,38 ct/kWh brutto.

Für einen Kunden mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 3.500 kWh pro Jahr, ergibt sich bei diesen Tarifen eine Einsparung gegenüber heute in Höhe von rund 83€ pro Jahr brutto bzw. rund 6 %.

Die Stadtwerke können diese Strompreissenkungen trotz einer Erhöhung des Kostenblocks der gesetzlichen Umlagen durch eine günstige Beschaffungsstrategie und gesunkene Großhandelspreise in den beiden Tarifen realisieren.

 

🚰 Anpassung der Wassergebühren

Die Wasserversorgung ist ein gewichtiger Teil der Daseinsvorsorge und ist in Bad Wörishofen Aufgabe der Stadtwerke. Die anzusetzenden Preise werden gesetzeskonform in einem Turnus von 4 Jahren im Auftrag der Stadtwerke durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband kalkuliert.

Die aktuelle Kalkulation weist aufgrund massiv gestiegener Kosten (Materialkosten, Fremdkosten, Personalkosten usw.) höheren Zinsen, einer Unterdeckung aus der Periode 2021 bis 2024 und den Investitionen in die Trinkwasserversorgung höhere Gesamtkosten und damit auch höhere Gebühren aus. Bad Wörishofen finanziert die Versorgung mit Trinkwasser aus den Gebühren und erhebt in aller Regel keine Verbesserungsbeiträge bei größeren Maßnahmen. Verbesserungsbeiträge wären größere Einmalzahlungen jedes Wasserkunden.

Die Stadtwerke erhöhen deshalb nach dem auf dieser Basis gefassten Stadtratsbeschluss vom 18.11.2024 die Grund- und Verbrauchsgebühren für das Trinkwasser.

Die Verbrauchsgebühren steigen von 0,79 €/Kubikmeter netto auf 1,14 €/Kubikmeter netto entnommenen Wassers. Die detaillierten Informationen zu den neuen Gebühren finden Sie auf der Homepage der Stadtwerke Bad Wörishofen (www.swbw.de).

Diese Gebührenerhöhungen bedeuten bei einem Jahresverbrauch von 120 Kubikmeter Trinkwasser (120.000 Liter pro Jahr; mittlerer Verbrauch 3-köpfige Familie) Mehrkosten in Höhe von 62,06 € brutto pro Jahr bzw. 5,17 € brutto pro Monat (Verbrauchsgebühren und Grundgebühren)

✅ 1.000 Liter Trinkwasser „kosten“ damit in Bad Wörishofen in Summe 1,22 € Verbrauchsgebühr.

 

💰 Abschläge:  Vorauszahlungen werden aufgeteilt auf 12 statt 11 Mal im Jahr

Für Kunden der Stadtwerke Bad Wörishofen ändert sich die Anzahl der Abschläge ab dem kommenden Jahr. Bislang wurden den Kunden auf Basis der Prognosen 11 Abschläge pro Jahr in Rechnung gestellt. Der zwölfte Abschlag war Teil der Jahresabrechnung.

Ab dem kommenden Jahr werden 12 Abschläge in Rechnung gestellt (in jedem Monat ein Abschlag), die Jahresabrechnung erfolgt wie bisher Anfang des Folgejahres. Diese neue Regelung gilt für die Produkte Strom, Gas, Wasser und Wärme der Stadtwerke und die in der Dienstleistung für die Stadt erhobenen Abschläge für das Abwasser.

Einspeiser erhalten für Ihre Einspeisevergütungen nun ebenfalls 12 Abschläge sowie eine abschließende Jahresabrechnung.

Die Kunden der Stadtwerke Bad Wörishofen erhalten in den nächsten Tagen noch ein Informationsschreiben über die Strompreissenkungen zum 01.01.2025. Die Stadtwerke Bad Wörishofen bedanken sich bei dieser Gelegenheit bei ihren Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen.

Wichtige Informationen zu Ihrem Steuerbescheid

Die Kämmerei der Stadt Wörishofen informiert:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bundesweit wird die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 auf Basis neuer gesetzlicher Regelungen erhoben. Die Grundsteuerreform, die ab dem 01.01.25 in Kraft tritt, soll, nach Auffassung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Umsetzung durch die Gesetzgeber, für mehr Gerechtigkeit sorgen, indem sie die Steuerlast an die tatsächlichen, aktuellen Werte der Grundstücke anpasst.

Der Bayerische Landtag hat im Dezember des Jahres 2021 das „Bayerische Grundsteuergesetz“ verabschiedet. Die nun gültige, neue Berechnungsmethode sieht vor, dass die Berechnung der Grundsteuer auf aktuelleren und gerechteren Werten basiert.

Die meisten Grundstücksbesitzer haben von ihrem zuständigen Finanzamt mittlerweile ihren Grundsteuermessbescheid über den neuen, ab 2025 gültigen Grundsteuermessbetrag erhalten. Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis aus den von Ihnen gegenüber der bayerischen Finanzverwaltung erklärten Angaben und den vom Finanzamt automatisch beigesteuerten Faktoren und Steuermesszahlen.

Diesen Grundsteuermessbetrag multipliziert die Stadt Bad Wörishofen mit dem im Jahr 2025 geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz und berechnet so die ab dem 01.01.2025 zu zahlende Grundsteuer.

Die einzelnen Grundsteuerzahlungen können sich, auf Grundlage der neuen Messbeträge, teilweise erheblich ändern. Das heißt, dass manche Eigentümerinnen und Eigentümer künftig mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger.

Der Stadtrat der Stadt Bad Wörishofen hat in der Stadtratsitzung vom 18.11.2024 folgende Hebesätze beschlossen:

  • Für die Grundsteuer A einen Hebesatz in Höhe von 310 %  (bisher 330 %)
  • Für die Grundsteuer B einen Hebesatz in Höhe von 330 %  (bisher 330 %)

Mit den besten Wünschen für einen guten Start in das neue Jahr

Ihre Kämmerei der Stadt Bad Wörishofen

Ihr Grundsteuerbescheid ist fehlerhaft? Sie haben Fragen?

Widersprüche gegen Ihren Steuerbescheid bezüglich Grundstücksangelegenheiten und/oder der Berechnung des Grundsteuermessbetrages bzw. des Grundstückswertes erheben Sie bitte direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt

Finanzamt Memmingen – Mindelheim
Bahnhofstr. 16

87719 Mindelheim

Die Stadt Bad Wörishofen ist nicht befugt, diese Werte selbstständig zu ändern. Dies geschieht ausschließlich über eine Neuberechnung und einen Aufhebungsbescheid des alten Messbescheides durch das zuständige Finanzamt!

So finden Sie Ihren richtigen Ansprechpartner
Die Stadt Bad Wörishofen ist zuständig für:

  • Adress- oder Namensänderungen bei Umzug, Heirat usw. Bitte teilen Sie uns die Änderung unter Angabe des Kassenzeichens (rechts oben auf Ihrem Bescheid) schriftlich per Brief oder E-Mail an Steueramt(at)bad-woerishofen.de mit.
  • Falsche oder fehlende Bankverbindung.  Ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie auf der Internetseite www.bad-woerishofen.info unter Bürgerservice – Anträge & Formulare oder am Empfang im Rathaus.
  • Der Grundsteuermessbetrag aus unserem Steuerbescheid ist nicht identisch mit dem Grundsteuermessbetrag, den Sie auf Ihrem Messbetragsbescheid durch das Finanzamt erhalten haben.

Das Finanzamt Memmingen-Mindelheim ist zuständig für:

  • Berechnung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages und des Grundstückswertes
  • Zwischenzeitlich erfolgte Eigentümerwechsel
  • ZuordnungGrundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) oder Grundsteuer B

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns gerne über steueramt(at)bad-woerishofen.de oder telefonisch unter 08247 9690 0

 

Stadt Bad Wörishofen, den 02.01.2025