STADT BAD WÖRISHOFEN
Panoramabild von Bad Wörishofen, mit Kloster und Kirche im Blick, Bäume und blauer Himmel
Gemeinsame Mitteilung der Stadt Bad Wörishofen und der Therme Bad Wörishofen zum Sportbad in der Therme - Stand 04.02.2025

Der Stadtrat der Stadt Bad Wörishofen hat beschlossen, sich ab Mai 2026 nicht mehr an den Kosten des Sportbades in der Therme Bad Wörishofen zu beteiligen.

 

Keine Investitions- und Betriebskosten und kein Risiko bei maximaler Planungssicherheit für die Stadt, das waren die Überlegungen der Stadt Bad Wörishofen und Josef Wund im Jahr 2001. In dem damals geschlossenen Grundsatzvertrag zwischen der Stadt und der Therme Bad Wörishofen verpflichtete sich die Therme nach Eröffnung im Mai 2004 vertraglich, für 22 Jahre das Sportbad für die Stadt Bad Wörishofen zu betreiben und das Schul- und Vereinsschwimmen sicherzustellen. Daraufhin wurde das alte, sanierungsbedürftige Hallenbad in der Stadtmitte 2004 geschlossen, die Stadt sparte sich die Grundsanierung und erhielt innerstädtische Entwicklungsflächen. Im Gegenzug leistet die Stadt eine jährliche Zahlung in Höhe von rund 460.000 € zuzüglich Mehrwertsteuer, der Zuschuss gleicht rund ein Drittel der heutigen Betriebs- und Investitionskosten aus.

 

Dieser Vertrag läuft im April 2026 aus und der Stadtrat hat entschieden, ihn nicht zu verlängern. Die Kosten hätten nach 22 Jahren Preisstabilität deutlich angepasst werden müssen und hätten zu deutlichen Mehrkosten bei der Stadt geführt. Dies floss neben den finanziellen Herausforderungen der Stadt maßgeblich in die Gesamtabwägung der Grundsatzentscheidung ein. Eine Vertragsfortsetzung hätte die jährliche Kostenschallmauer von einer Million Euro brutto durchbrochen. Zudem standen weitere Kostenmehrungen durch eine indexierte Preisanpassung sowie die hälftige Beteiligung an möglichen größeren Reparaturen im Raum. Demnach war für den Stadtrat auch nicht abschätzbar, welche Gesamtkosten für eine Gesamtlaufzeit einer Vertragsverlängerung entstanden wären.

 

Entsprechend hat die Stadt Bad Wörishofen form- und fristgerecht die Vereinbarung mit der Therme gekündigt, so dass mit Ende der Osterferien am 13. April 2026 der Betrieb des von der Stadt bezuschussten Sportbades in bisheriger Form eingestellt wird.

 

Für die Zeit danach werden jetzt von Seiten der Therme Konzepte erstellt, die von Ruhe- und Liegeflächen an besucherstarken Tagen über einen neuen Gesundheitsbereich bis hin zu virtuellen Welten reichen. Am Ende wird der Taschenrechner entscheiden, ob die Flächen umgebaut werden oder der Sportbadbetrieb eingestellt wird. Die Stadt hatte im Vorfeld mehrere Gespräche mit dem Thermenbetreiber geführt. Es folgten Gespräche mit den betroffenen Vereinen, die sich intensiv für die Anliegen der Schwimmausbildung und des Sports einsetzen, namentlich dem TSV mit seiner Schwimmabteilung und der DLRG.

 

Die Stadt hebt hervor, dass trotz dieser Entscheidung der Schulsport sichergestellt bleibt. Hier erfolgte eine enge Abstimmung mit Rektor Johannes Wagner. Durch die Nutzung des Freibades wird die Ausbildung der Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler weiterhin gewährleistet. Diese Konzentration auf die Freibadsaison stellt für die Schulleitung eine akzeptable Lösung dar.

 

Zusätzlich werden umliegende Hallenbäder in das künftige Konzept einbezogen, um alternative Sport- und Trainingsmöglichkeiten zu schaffen. Die beteiligten Vereine sind über die Alternativen informiert und arbeiten aktiv an gemeinsamen Lösungen, um die Auswirkungen der Bezuschussungseinstellung zu mildern.

 

Die Stadtverwaltung zeigt sich optimistisch, dass durch die Zusammenarbeit mit den Vereinen und den umliegenden Einrichtungen eine dauerhafte Lösung für die Zukunft gefunden wird, die den Bedürfnissen der Schwimmausbildung gerecht wird und das Schulschwimmen sichert.

 

Stefan Welzel                                   Jörg Wund

Erster Bürgermeister                       Geschäftsführer

Vollsperrung der Straße "Bahnhofsplatz" auf Höhe des brandbeschädigten Parkhauses

Weil im Zuge der Behebung des Brandschadens im Parkhaus am Bahnhof die Schadensbeseitigung beginnt, kommt es im Zeitraum vom 31.01. bis zum 07.02.2025 zu einer Vollsperrung des Abschnitts auf dem Bahnhofplatz, der davor liegt.

 

Die Zufahrt zum Bahnhof und zum Bus Bahnhof ist von Süden her möglich und erfolgt über die Bahnhofstraße oder die Kaufbeurer Straße.

Pressemitteilung Geh- und Radweg nach Kirchdorf - Stand 23.01.2025

Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass es sich bei dem Verbindungsweg zwischen Kirchdorf und Bad Wörishofen Nord um keine öffentliche Straße,  sondern um einen korrekt ausgeschilderten Fuß- und Radweg handelt. Das Befahren dieses Weges mit privaten Kraftfahrzeugen ist nicht erlaubt.

 

Der kommunale Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung werden in den nächsten Wochen hier verstärkt Kontrollen durchführen und Verstöße entsprechend ahnden.

Richtungswechsel beim Projekt Dorfgemeinschaftshaus in Schlingen

Seit weit über zehn Jahren wird die Form und Realisierbarkeit eines Dorfgemeinschaftshauses in Schlingen diskutiert. Anfang 2016 wurde das Goldene-Rößle-Grundstück gekauft. Pläne für einen Neubau liegen inzwischen ebenso vor wie die seit 2023 diskutierte Alternative der Nutzung des „Jagdhofs“ als Dorfgemeinschaftshaus. Deutlich steigende Preise auf dem Bausektor hatten den Stadtrat Mitte November 2023 veranlasst, einen Zwei-Millionen-Deckel an städtischer Eigenbeteiligung für den Fall des Kaufes des „Jagdhofs“ festzuschreiben.

Was folgte, waren Planungen zur möglichen Nutzung des Gebäudes und Grundstücks. Zudem haben die beteiligten Vereine und Vertreter der Dorfgemeinschaft an einem Betriebskonzept gefeilt. Es wurden städtischerseits umfangreiche Wirtschaftlichkeitsvergleiche angestellt und externe Beratung eingeholt, zuletzt auch zu den zu erwartenden Unterhaltskosten. Die Frage war, wie hoch die Unterhaltskosten, insbesondere die Kosten für Heizung, für das Bestandsgebäude „Jagdhof“ wären. Diese wären nämlich von der Dorfgemeinschaft mit ihren Vereinen zu tragen.

In engem Austausch mit dem Amt für ländliche Entwicklung hatten darüber hinaus Bürgermeister Stefan Welzel und Stadtbaumeister Roland Klier zusätzlich die Frage eruiert und konkretisiert, wieviel Fördermittel schlussendlich für das Projekt konkret fließen können.

Mittlerweile besteht Klarheit, dass die förderfähigen Kosten beim Projekt „Jagdhof“ die in Aussicht stehenden Fördermittel nicht ausschöpfen können, da ein Kaufpreis nur zum Teil gefördert werden kann. Der Stadtrat beleuchtete nun vor diesem Hintergrund die kommunale Finanzsituation, die auf Antrag in öffentlicher Sitzung vorgestellt und beraten wurde. Dazu ist festzuhalten, dass es sich um eine grobe Übersicht handelt, welche auch kein eigener Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil gewesen wäre, sondern lediglich unselbstständiger Bestandteil der Beratung zum DGH.

Da es sich um Grundstücksgeschäfte handelt, befasste sich der Stadtrat im Anschluss in nichtöffentlicher Sitzung mit dem möglichen Erwerb des „Jagdhofs“. Nach eingehender Diskussion und Abwägung traf der Stadtrat sodann einstimmig den Beschluss, einen DGH-Standort am Jagdhof nicht weiter zu verfolgen. Bürgermeister Stefan Welzel informierte entsprechend am Dienstag die Eigentümerinnen, dass die Stadt das Objekt nicht kaufen wird. Erst nach diesem Schritt ist nun auch die Bekanntgabe der Entscheidung möglich.

Die Tür zum DGH bleibt allerdings noch offen, und zwar für den Standort Rössle, wenn auch unter dem Vorbehalt der städtischen Finanz- und Wirtschaftslage. Zudem wurde auch hier vom Gremium ein erneuter Deckel von zwei Millionen Euro brutto eingezogen, der die Obergrenze der städtischen Kostenbeteiligung darstellt. Darüber hinaus gehende Kostenanteile des DGH-Projekts müssten insbesondere durch handwerkliche Eigenleistung der Vereine und Dorfgemeinschaft sowie durch die in Aussicht gestellten Fördermittel gestemmt werden.
Christoph Graf vom Amt für ländliche Entwicklung brachte außerdem die neue Information mit, dass die Förderung auch an einen Dorf-Verein ausgezahlt werden könnte, der sodann das Projekt selbst realisiert. Hierzu ergab es jetzt auch noch neue Aspekte in Verbindung mit der Frage, ob auch eine Rechtsform und ein Vorgehen gewählt werden kann, bei dem die Vorsteuer in Abzug gebracht werden könnte. „Dies könnte einen weiteren Baustein in der finanziellen Gestaltung des Projekts ergeben“, informiert Bürgermeister Stefan Welzel. Die Verwaltung wird diese Fragen nun zeitnah klären; danach folgen weitere Gespräche mit den beteiligten Akteuren.

Haltestellen Lindenweg und Erlenweg aufgrund von Baumaßnahmen nicht anfahrbar

Pressemitteilung der Stadtwerke Bad Wörishofen

Die Haltestellen Lindenweg und Erlenweg der Linie West können in den nächsten
Monaten aufgrund städtischer Baumaßnahmen am Brückenbauwerk südlich der
Therme nicht angefahren werden. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich sechs
Monate andauern. Danach werden die Haltestellen wieder wie gewohnt angefahren.


Pressekontakt:
Stadtwerke Bad Wörishofen
Peter Humboldt
Stadionring 18
86825 Bad Wörishofen
Tel.: 08247/9673-700 / Fax: 08247/6998
E-Mail: humboldt@swbw.de

Neubau des Brückenbauwerks südlich der Therme – Baubeginn am 20. Januar

In den nächsten Monaten entsteht zwischen der Therme und der Kurstadt ein neues Brückenbauwerk. Die Brücke überquert den Wörthbach und verbindet das Gewerbegebiet mit dem Gärtnerweg.

„Das Tiefbauamt der Stadt Bad Wörishofen setzt damit ein weiteres Infrastrukturprojekt zur Sicherung der Leistungsfähigkeit unseres Verkehrsnetzes um“, informiert Bürgermeister Stefan Welzel. Nach der Erneuerung der Ortsverbindungsstraße Frankenhofen – Schlingen ist der Neubau des Brückenbauwerks an der Thermenallee ein weiterer Schritt. Die nun startende Baumaßnahme dient nicht nur der langfristigen Erhaltung und Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, sondern auch der Sicherstellung der Verkehrssicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer. Insbesondere für den Fahrradverkehr wird die Situation verbessert.

Die Bauarbeiten werden voraussichtlich sechs Monate andauern. Während dieses Zeitraums wird die Verbindung zwischen der Thermenallee und dem Gärtnerweg für sämtlichen Verkehr gesperrt. Dies betrifft sowohl den Fahrzeugverkehr als auch den Rad- und Fußgängerverkehr. Die Zufahrt zur Therme bleibt via Gewerbegebiet und Kreisverkehr (Mercedeshändler) uneingeschränkt über die Thermenallee gewährleistet, um den Besucherinnen und Besuchern den gewohnten Zugang zur Therme zu ermöglichen. An lediglich drei Tagen im Juni wird auch hier eine Totalsperre wegen Asphaltierungsarbeiten notwendig werden. Für diesen kurzen Zeitraum ist mit der Therme dazu bereits eine Umleitung abgestimmt. Fußgänger und Radfahrer können während der gesamten Bauzeit die Therme über den an den Geh- und Radweg Kirchdorf – Kurstadt angeschlossenen Feldweg zur Therme und dort über die ertüchtigte Fuß- und Radwegbrücke über den Stutweidbach erreichen.

Die Bauausführung wird von der Firma Hubert Schmid aus Marktoberdorf übernommen, die über umfassende Erfahrung in der Realisierung solcher Projekte verfügt.

Die Stadtverwaltung Bad Wörishofen bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die nun kommenden Einschränkungen, die mit diesem wichtigen Bauprojekt einhergehen.

Die Kosten des Projekts belaufen sich auf rund 400.000 Euro. Es wird mit einer Förderung von gut der Hälfte der förderfähigen Kosten gerechnet.

Weitere Informationen zum Bauvorhaben erhalten Sie über die offiziellen Kanäle der Stadt Bad Wörishofen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter tiefbauamt(at)bad-woerishofen.de gerne zur Verfügung.

 

Unsere Bilder zeigen die alte Brückensituation sowie eine Seitenansicht des Brückenneubaus als Planskizze. Bilder: Stadt Bad Wörishofen

Stand 13.01.2025: So geht es mit dem Parkhaus am Bahnhof weiter / Ausweichparkmöglichkeit für Dauerparker

Nach dem Großbrand im Parkhaus am Bahnhof geht es neben einer Rückschau nun um die Frage, wie es mit dem Parkhaus am Bahnhof weitergeht. „Werkleiter Peter Humboldt und ich möchten uns zunächst nochmals bei sämtlichen Einsatzkräften sehr herzlich für ihren professionellen Einsatz bedanken“, lobt Bürgermeister Stefan Welzel. Das rasche und massive Aufgebot an Feuerwehrleuten konnte einen noch größeren Schaden am Gebäude und den dort parkenden Fahrzeugen verhindern. Humboldt und Welzel begleiteten den Einsatz am neuen Einsatzleitwagen der Kneippstädter Feuerwehr. Trotz eisiger Kälte und Glatteis durch Löschwasser, dem mit einem Streufahrzeug begegnet wurde, konnten die Feuerwehren aus Bad Wörishofen, Mindelheim und Umgebung den Brand erfolgreich bekämpfen. Sehr hilfreich waren auch die beeindruckend präzisen Live-Bilder der Drohneneinheit des Technischen Hilfswerks Memmingen. Unterstützt wurde der Einsatz durch das Bayerische Rote Kreuz und die Polizei.

Die meisten Fahrzeuge im vom Brand nicht unmittelbar betroffenen Unterdeck konnten von deren Besitzern inzwischen abgeholt werden. Demgegenüber ist das Oberdeck, in dem die Dauerparker stehen, weiterhin komplett gesperrt. Kriminalpolizei und Statiker untersuchen inzwischen die Brandursache sowie die Statik des Gebäudes. Das Parkhaus bleibt bis auf weiteres komplett gesperrt.

Fahrzeugbesitzer mit einem Dauerparkausweis für das Parkhaus am Bahnhof können mit diesem Ausweis auf das Parkhaus Kurpromenade und den Kroneparkplatz ausweichen.

 

Das Bild zeigt das Parkhaus nach dem Großbrand mit den zerstörten Dachflächen. (Foto: Stadt Bad Wörishofen)

Bundestagswahl 2025: Briefwähler brauchen Geduld - Vor dem 10. Februar gibt es aus rechtlichen Gründen keine Stimmzettel

Der Wahltermin zur Bundestagswahl am 23. Februar ist mittlerweile allseits bekannt. Briefwähler müssen sich allerdings in Geduld üben. Zwar werden demnächst die Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt. Das heißt aber noch lange nicht, dass sofort gewählt werden kann. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Bad Wörishofen hin.

Der Grund ist bei der Bundeswahlleiterin zu finden: Da die Vorbereitungsfristen zur Bundestagswahl extrem kurz sind, wird es in Berlin noch bis Anfang Februar dauern, bis die Prüfung der Kandidatenlisten abgeschlossen ist. Erst dann können die Stimmzettel in Druck gehen und erst wenn diese den Kommunen vorliegen, geht es richtig los.

⚠️ Wer also die Wahlbenachrichtigung nutzt, Briefwahl zu beantragen, wird bis in den Februar hinein auf die Wahlunterlagen samt Stimmzettel warten müssen. ⚠️

Briefwahl kann beantragt werden, indem der QR-Code mit dem Smartphone gescannt wird oder der Briefwahlantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben in den Rathausbriefkasten geworfen wird. Wenn möglich sollte aufgrund der diesmal sehr kurzen Briefwahlzeit von nur knapp zwei Wochen jedoch die klassische Möglichkeit der Wahl am 23. Februar im Wahllokal genutzt werden. Die Empfehlung lautet also: Gehen Sie am Wahlsonntag persönlich wählen und verzichten Sie nach Möglichkeit auf die Briefwahl.

Auch vor Ort im Rathaus kann die Ausgabe der Wahlunterlagen erst erfolgen, wenn die Stimmzettel gedruckt vorliegen. Eine Abholung der Briefwahlunterlagen ist nach jetzigem Stand also frühestens ab dem 10. Februar möglich.

Tipp: Wer im Februar beispielsweise verreist und nicht zuhause ist, wenn die Briefwahlunterlagen zwischen dem 10. Februar und dem Wahlsonntag zugesandt werden können, kann den Stimmzettel samt Wahlunterlagen im Rathaus bekommen und gleich vor Ort abstimmen. Dies ist wie ausgeführt jedoch ebenfalls frühestens erst ab dem 10. Februar möglich.

Einwohnerstatistik der Stadt Bad Wörishofen (Stand: 31.12.2024)
Informationen der Stadtwerke Bad Wörishofen

🔌 Die Stadtwerke Bad Wörishofen haben ihre Kunden trotz der extremen Preisschwankungen während der Energiekrise und der damit verbundenen Unsicherheiten sicher und zu fairen Konditionen versorgt.
Nach der Preissenkung Anfang 2024 senken die Stadtwerke Bad Wörishofen erneut ihre Strompreise in der Grundversorgung und bei dem Sonderprodukt „Ökostrom RE“ zum 01.01.2025 um 2,38 ct/kWh brutto.

Für einen Kunden mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 3.500 kWh pro Jahr, ergibt sich bei diesen Tarifen eine Einsparung gegenüber heute in Höhe von rund 83€ pro Jahr brutto bzw. rund 6 %.

Die Stadtwerke können diese Strompreissenkungen trotz einer Erhöhung des Kostenblocks der gesetzlichen Umlagen durch eine günstige Beschaffungsstrategie und gesunkene Großhandelspreise in den beiden Tarifen realisieren.

 

🚰 Anpassung der Wassergebühren

Die Wasserversorgung ist ein gewichtiger Teil der Daseinsvorsorge und ist in Bad Wörishofen Aufgabe der Stadtwerke. Die anzusetzenden Preise werden gesetzeskonform in einem Turnus von 4 Jahren im Auftrag der Stadtwerke durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband kalkuliert.

Die aktuelle Kalkulation weist aufgrund massiv gestiegener Kosten (Materialkosten, Fremdkosten, Personalkosten usw.) höheren Zinsen, einer Unterdeckung aus der Periode 2021 bis 2024 und den Investitionen in die Trinkwasserversorgung höhere Gesamtkosten und damit auch höhere Gebühren aus. Bad Wörishofen finanziert die Versorgung mit Trinkwasser aus den Gebühren und erhebt in aller Regel keine Verbesserungsbeiträge bei größeren Maßnahmen. Verbesserungsbeiträge wären größere Einmalzahlungen jedes Wasserkunden.

Die Stadtwerke erhöhen deshalb nach dem auf dieser Basis gefassten Stadtratsbeschluss vom 18.11.2024 die Grund- und Verbrauchsgebühren für das Trinkwasser.

Die Verbrauchsgebühren steigen von 0,79 €/Kubikmeter netto auf 1,14 €/Kubikmeter netto entnommenen Wassers. Die detaillierten Informationen zu den neuen Gebühren finden Sie auf der Homepage der Stadtwerke Bad Wörishofen (www.swbw.de).

Diese Gebührenerhöhungen bedeuten bei einem Jahresverbrauch von 120 Kubikmeter Trinkwasser (120.000 Liter pro Jahr; mittlerer Verbrauch 3-köpfige Familie) Mehrkosten in Höhe von 62,06 € brutto pro Jahr bzw. 5,17 € brutto pro Monat (Verbrauchsgebühren und Grundgebühren)

✅ 1.000 Liter Trinkwasser „kosten“ damit in Bad Wörishofen in Summe 1,22 € Verbrauchsgebühr.

 

💰 Abschläge:  Vorauszahlungen werden aufgeteilt auf 12 statt 11 Mal im Jahr

Für Kunden der Stadtwerke Bad Wörishofen ändert sich die Anzahl der Abschläge ab dem kommenden Jahr. Bislang wurden den Kunden auf Basis der Prognosen 11 Abschläge pro Jahr in Rechnung gestellt. Der zwölfte Abschlag war Teil der Jahresabrechnung.

Ab dem kommenden Jahr werden 12 Abschläge in Rechnung gestellt (in jedem Monat ein Abschlag), die Jahresabrechnung erfolgt wie bisher Anfang des Folgejahres. Diese neue Regelung gilt für die Produkte Strom, Gas, Wasser und Wärme der Stadtwerke und die in der Dienstleistung für die Stadt erhobenen Abschläge für das Abwasser.

Einspeiser erhalten für Ihre Einspeisevergütungen nun ebenfalls 12 Abschläge sowie eine abschließende Jahresabrechnung.

Die Kunden der Stadtwerke Bad Wörishofen erhalten in den nächsten Tagen noch ein Informationsschreiben über die Strompreissenkungen zum 01.01.2025. Die Stadtwerke Bad Wörishofen bedanken sich bei dieser Gelegenheit bei ihren Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen.

Wichtige Informationen zu Ihrem Steuerbescheid

Die Kämmerei der Stadt Wörishofen informiert:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

bundesweit wird die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 auf Basis neuer gesetzlicher Regelungen erhoben. Die Grundsteuerreform, die ab dem 01.01.25 in Kraft tritt, soll, nach Auffassung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Umsetzung durch die Gesetzgeber, für mehr Gerechtigkeit sorgen, indem sie die Steuerlast an die tatsächlichen, aktuellen Werte der Grundstücke anpasst.

Der Bayerische Landtag hat im Dezember des Jahres 2021 das „Bayerische Grundsteuergesetz“ verabschiedet. Die nun gültige, neue Berechnungsmethode sieht vor, dass die Berechnung der Grundsteuer auf aktuelleren und gerechteren Werten basiert.

Die meisten Grundstücksbesitzer haben von ihrem zuständigen Finanzamt mittlerweile ihren Grundsteuermessbescheid über den neuen, ab 2025 gültigen Grundsteuermessbetrag erhalten. Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis aus den von Ihnen gegenüber der bayerischen Finanzverwaltung erklärten Angaben und den vom Finanzamt automatisch beigesteuerten Faktoren und Steuermesszahlen.

Diesen Grundsteuermessbetrag multipliziert die Stadt Bad Wörishofen mit dem im Jahr 2025 geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz und berechnet so die ab dem 01.01.2025 zu zahlende Grundsteuer.

Die einzelnen Grundsteuerzahlungen können sich, auf Grundlage der neuen Messbeträge, teilweise erheblich ändern. Das heißt, dass manche Eigentümerinnen und Eigentümer künftig mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger.

Der Stadtrat der Stadt Bad Wörishofen hat in der Stadtratsitzung vom 18.11.2024 folgende Hebesätze beschlossen:

  • Für die Grundsteuer A einen Hebesatz in Höhe von 310 %  (bisher 330 %)
  • Für die Grundsteuer B einen Hebesatz in Höhe von 330 %  (bisher 330 %)

Mit den besten Wünschen für einen guten Start in das neue Jahr

Ihre Kämmerei der Stadt Bad Wörishofen

Ihr Grundsteuerbescheid ist fehlerhaft? Sie haben Fragen?

Widersprüche gegen Ihren Steuerbescheid bezüglich Grundstücksangelegenheiten und/oder der Berechnung des Grundsteuermessbetrages bzw. des Grundstückswertes erheben Sie bitte direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt

Finanzamt Memmingen – Mindelheim
Bahnhofstr. 16

87719 Mindelheim

Die Stadt Bad Wörishofen ist nicht befugt, diese Werte selbstständig zu ändern. Dies geschieht ausschließlich über eine Neuberechnung und einen Aufhebungsbescheid des alten Messbescheides durch das zuständige Finanzamt!

So finden Sie Ihren richtigen Ansprechpartner
Die Stadt Bad Wörishofen ist zuständig für:

  • Adress- oder Namensänderungen bei Umzug, Heirat usw. Bitte teilen Sie uns die Änderung unter Angabe des Kassenzeichens (rechts oben auf Ihrem Bescheid) schriftlich per Brief oder E-Mail an Steueramt(at)bad-woerishofen.de mit.
  • Falsche oder fehlende Bankverbindung.  Ein SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie auf der Internetseite www.bad-woerishofen.info unter Bürgerservice – Anträge & Formulare oder am Empfang im Rathaus.
  • Der Grundsteuermessbetrag aus unserem Steuerbescheid ist nicht identisch mit dem Grundsteuermessbetrag, den Sie auf Ihrem Messbetragsbescheid durch das Finanzamt erhalten haben.

Das Finanzamt Memmingen-Mindelheim ist zuständig für:

  • Berechnung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages und des Grundstückswertes
  • Zwischenzeitlich erfolgte Eigentümerwechsel
  • ZuordnungGrundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) oder Grundsteuer B

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns gerne über steueramt(at)bad-woerishofen.de oder telefonisch unter 08247 9690 0

 

Stadt Bad Wörishofen, den 02.01.2025