Personalausweis
Beschreibung
Sie erhalten den Personalausweis im Scheckkartenformat mit Chip. Darin sind die aufgedruckten Personaldaten, das Lichtbild und die Fingerabdrücke digital abgelegt.
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig.
Die Beantragung von Ausweisdokumenten ist ausschließlich persönlich möglich. Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie zwingend einen Termin.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis/Reisepass (falls nicht vorhanden z.B. durch Verlust: Geburts- Heiratsurkunde)
- Aktuelles Biometrisches Bild (in ausgedruckter Form, nicht älter als ein Jahr)
- Gebühr: siehe unten
- Bei Erstausstellung (in Deutschland) Geburts-/Heiratsurkunde
- Bei Einbürgerung: Einbürgerungsurkunde
- Bei Minderjährigen: Zustimmungserklärung anderes Elternteil / Aktuelle Bestätigung über alleiniges Sorgerecht (kann im Jugendamt angefordert werden)
Hinweis: Persönliche Vorsprache zwingend erforderlich!
Gültigkeit der Personalausweise
- Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
- vorläufiger Ausweis: maximal 3 Monate
Eine Verlängerung ist bei keiner der drei aufgeführten Laufzeiten möglich.
Hinweise zur Abholung
Sie können den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises online abfragen
Für die Abholung benötigen Sie keinen Termin.
Die Aushändigung kann an den Antragstellenden oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Vollmacht zum Download erhältlich)
Bei Antragstellenden ab 16 Jahren benötigen auch Sorgeberechtigte eine Vollmacht zur Abholung.
Bearbeitungszeit
Etwa 2 bis 3 Wochen
Gebührenrahmen
- unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- über 24 Jahren: 37 Euro
- vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
- Einschalten/ Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Änderung beziehungsweise Neusetzen der PIN: gebührenfrei
Reisepass
Beschreibung
Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt Reiter: „Einreise und Zoll, Reisedokumente), im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.
Da sich die Einreisebestimmungen häufig auch sehr kurzfristig ändern, kann für Hinweise keine Gewähr übernommen werden. Es wird daher dringend empfohlen, rechtzeitig den erforderlichen Pass zu beantragen.
Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Ausweisdokumentes erforderlich. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und in die meisten Urlaubsländer reicht für Deutsche jedoch die Vorlage des Personalausweises aus.
Sie müssen in jedem Fall zur Beantragung persönlich vorsprechen (auch Kind/er).
Für den Besuch in unseren Bürgerbüros müssen Sie einen Termin vereinbaren.
Gültigkeit der Reisepässe
- Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Für Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
- Express-Reisepass: reguläre Gültigkeit von 6 bzw. 10 Jahren nach Alter
- vorläufiger Reisepass: maximal 12 Monate
- Sie können online den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses abfragen.
- Für die Abholung benötigen Sie keinen Termin.
- Abholen können Sie den Pass persönlich oder ein Bevollmächtigter, dem Sie eine schriftliche Vollmacht mitgeben
Eltern von minderjährigen Kindern brauchen keine Vollmacht, um deren Pass abzuholen. Minderjährige können ihren Pass nicht selbst, sondern nur zusammen mit einem Sorgeberechtigten, abholen.
Bearbeitungszeit
Etwa fünf bis sechs Wochen
Gebührenrahmen
- Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- Über 24 Jahren: 70 Euro
- Express-Bestellung: zusätzlich 32 Euro Aufpreis zur Passgebühr
- Vorläufiger Reisepass: 26 Euro (nur im Ausnahmefall möglich)
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Ihr persönliches Erscheinen bei der Antragsstellung zwingend erforderlich ist.
Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Rufnummern zur Verfügung:
Stadt Bad Wörishofen
Bgm.-Ledermann-Str.1
86825 Bad Wörishofen
📞08247 / 9690-220
Fax.: 08247 / 9690-199