Seit dem 1. Januar 2026 gilt das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Es bringt einige Änderungen für die Wehrpflicht mit sich – auch bei der Datenweitergabe:
Die bisherige Möglichkeit, der Weitergabe der persönlichen Meldedaten an die Bundeswehr zu widersprechen, gibt es nicht mehr.
Künftig übermittelt die Meldebehörde gemäß §4 der 2. BMeldDÜV jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift.
Weitere Informationen zum neuen Wehrdienst erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verteidigung (https://www.bmvg.de/de/neuer-wehrdienst)
