STADT BAD WÖRISHOFEN
Panoramabild von Bad Wörishofen, mit Kloster und Kirche im Blick, Bäume und blauer Himmel

Abgabe der "Kleinen Baurechtsdelegation"

Ab dem 01.08.2025 werden auf Grund des Zuständigkeitswechsels laufende Baugenehmigungs- und Bauaufsichtsverfahren beim Landratsamt Unterallgäu weitergeführt.

Bauherrn und Planer müssen ab diesem Zeitpunkt Bauanträge direkt beim Landratsamt Unterallgäu und nicht mehr bei der Stadt Bad Wörishofen einreichen.

In seiner Sitzung vom 19.05.2025 fasste der Stadtrat der Stadt Bad Wörishofen den Beschluss, die sogenannte „kleine Baurechtsdelegation“ (Art. 53 Abs. 2 Bayerische Bauordnung – BayBO) abzugeben.

Grund hierfür ist die von der Staatsregierung angedachte Änderung der Bayerischen Bauordnung, die kleine Baurechtsdelegation abzuschaffen und den kreisangehörigen Gemeinden lediglich die Wahlmöglichkeit zwischen der vollständigen Übernahme der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde oder der Bauaufsicht durch das zuständige Landratsamt (Regelfall) zu überlassen.

Da die vollständige Übernahme sämtlicher Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde mit einem nicht in Relation zum Nutzen stehenden erheblichen Kosten- und Personalaufwand verbunden wäre, hat die Stadt Bad Wörishofen sich dazu entschieden, die kleine Baurechtsdelegation abzugeben.

Die kleine Baurechtsdelegation bedeutete für die Stadt Bad Wörishofen, dass diese teilweise die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde innehatten. Sie war zuständig für Vorhaben der Gebäudeklassen 1-3, welche der Wohnnutzung dienen und sich im Geltungsbereich eines Qualifizierten Bebauungsplans befinden, sowie für die dazugehörigen Nebenanlagen (bspw. Gartenhütten) und Garagen oder Carports.

Durch die Abgabe der kleinen Baurechtsdelegation werden diese Aufgaben ab dem 01.08.2025, wie bei kreisangehörigen Gemeinden üblich, durch das Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim übernommen.

Bauplanungsrechtliche Fragen, wie beispielsweise, ob ein geplantes Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans entspricht oder ob hiervon notwendige Befreiungen erteilt werden können, können weiterhin – auch vor Einreichen eines Bauantrages – mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauamtes der Stadt Bad Wörishofen geklärt werden. „Hier bleiben wir für unsere Bürgerinnen und Bürger der serviceorientierte Dienstleister am Ort“, betont Bürgermeister Stefan Welzel.

Auch muss die Stadt Bad Wörishofen weiterhin ihr gemeindliches Einvernehmen bei Bauvorhaben erteilen.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes der Stadt Bad Wörishofen zur Verfügung.