Benutzung, Satzungen und Gebühren
Das Stadtarchiv Bad Wörishofen kann als öffentliches Archiv von allen interessierten Personen benutzt werden.
In der Regel erfolgt eine Benutzung durch vorherige Kontaktaufnahme mit dem Stadtarchiv oder persönlich im Lesesaal.
Um Wartezeiten aufgrund von hohem Benutzeraufkommen bei der Beratung sowie bei der Ausgabe von Archivgut durch die Durchführung konservatorischer Maßnahmen zur vermeiden, empfehlen wir vor einem Besuch eine frühzeitige Kontaktaufnahme per E-Mail: archiv(at)bad-woerishofen.de
Für die Familien- und Personenstandsforschung haben wir hier weitergehende Informationen für Sie zusammengefasst.
Über die grundlegenden Abläufe bei einem Besuch des Stadtarchivs sowie die Aufgaben des Stadtarchivs informieren unsere Ordnungen und Satzungen ausführlich.
🛈 Satzung über die Aufgaben und Benutzung des Stadtarchivs
In der Satzung sind die Aufgaben des Stadtarchivs festgelegt. Außerdem werden in dieser die Grundlage für die Benutzung des Stadtarchivs festgeschrieben.
Alle für die Benutzung wichtigen Informationen befinden sich auch kompakt in der Benutzungs- und der Lesesaalordnung.
🛈 Gebührensatzung
Die meisten Nutzungsformen des Stadtarchivs sind gebührenfrei (insbesondere wissenschaftliche und heimatkundliche Forschungen).
Die Gebührensatzung gibt Aufschluss darüber, bei welchen Nutzungsvorhaben Gebühren anfallen.
🛈 Benutzungsordnung
Die Benutzungsordnung enthält alle wichtigen Informationen für unsere BenutzerInnen.
Es ist ratsam, diese vor einem Besuch oder einer Kontaktaufnahme zu lesen.
Die Benutzungsordnung wird noch verlinkt.
🛈 Lesesaalordnung
Die Lesesaalordnung regelt die Abläufe und das Verhalten im Lesesaal.
Vor einem Aufenthalt in unserem Lesesaal sollte diese daher gelesen werden.
Die Lesesaalsordnung wird noch verlinkt.