Für die Details verweisen wir auf das Ministerialblatt.
Alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden, dürfen am Sonntag, 11. Mai 2025 (Muttertag), in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zum Zwecke des Verkaufs beziehungsweise der Abgabe von Blumen geöffnet sein.
Für die Details verweisen wir auf das Ministerialblatt.